Allgemeine Geschäftsbedingungen der LKH Land- und Kommunaltechnik Handel & Service GmbH Hormersdorf

1.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB`s genannt) gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge, Lieferungen und sonstigen Vereinbarungen. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen mit den jeweiligen AGB’s oder eines Bestätigungsschreibens gilt vom Vertragspartner
als gebilligt, wenn nicht bei uns innerhalb einer Woche nach Absendung (Poststempel) ein schriftlicher Widerspruch gegen das Bestätigte eingeht.

Technische Neuerungen und Verbesserungen in Konstruktion, Abmessung, Gewicht, Material und Form bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt auch für Angaben in Prospekten oder Katalogen. Insoweit sind wir zu Änderungen und Abweichungen auch nach Absendung der Auftragsbestätigung selbst ausdrücklich berechtigt.

2.
Für den Umfang und Inhalt der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung allein maßgeblich.
Einwände hiergegen müssen schriftlich durch den Vertragspartner sofort erfolgen, spätestens innerhalb von 8 Tagen, vom Ausstellungsdatum aus, gerechnet. Spätere Einwendungen werden rechtlich nicht berücksichtigt, es sei denn, unserseits ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich festgelegt worden.

Von unseren Außendienstmitarbeitern abgegebenen Erklärungen werden erst mit Zugang unserer entsprechenden schriftlichen Bestätigung wirksam.

3.
Bei Nichterfüllung eines Kaufvertrages sind wir berechtigt, entweder den tatsächlichen entstandenen Schaden geltend zu machen oder aber ohne jeglichen Nachweis 25% des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, der Vertragspartner weist schriftlich einen geringeren Schaden nach.

4.
Die Annahme der Reparatur erfolgt mit der Übernahme des Reparaturgegenstandes, vom Auftraggeber. Die bei Reparaturaufträgen mündlich genannten Kosten sind unverbindlich. Verbindliche Kosten bedürfen eines schriftlichen Kostenvoranschlages. Sollten bei der Reparatur zusätzliche Arbeiten erforderlich sein, ist es notwendig, das Einverständnis des Kunden einzuholen.
Holt der Kunde den Auftragsgegenstand nicht innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung ab, kann der Gegenstand anderweitig auf Kosten und Gefahr des Kunden aufbewahrt werden.

5.
Sofern unsere Vergütung nicht fest vereinbart ist, sind unsere am Liefertag gültigen Preise bzw. unsere am Montagetag gültigen Sätze maßgebend.
Die Preise verstehen sich ab Firma und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
An- und Abfahrt sowie Transportleistungen werden gesondert berechnet.

6.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen von uns aus schriftlich vereinbart wurden.
Der Käufer ist berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen
oder sonstiger von der LKH GmbH Hormersdorf anerkannten Geldansprüche zurückzuhalten.
Gerät der Käufer mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so werden
dafür Verzugszinsen fällig. Der Verzugszinssatz ist gesetzlich verankert und wird bei Handelsgeschäften zurzeit (Stand 1.3.2019) bei 8,12% über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bank ab dem Fälligkeitsdatum berechnet.
Des Weiteren sind Zahlungsverzug überdies sämtliche Mahnungs- und Inkassospesen vom Käufer zu übernehmen.

*** Gesetzesänderung des § 288 BGB ab Oktober 2020***

Alle Kosten, die durch einen Zahlungsverzug im Zusammenhang mit einem Inkassodienstleister oder einem Rechtsanwalt entstehen, sind vom Verbraucher zu tragen. 

7.
Bis zur vollständigen Zahlung des Preises einschließlich der Zinsen und
Kosten bleiben sämtliche gelieferte Gegenstände im Eigentum der LKH GmbH Hormersdorf.
Bei Pfändung und sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet,
das Eigentumsrecht der LKH GmbH Hormersdorf entsprechend zu wahren und diese unverzüglich vom betreffenden Vorfall zu verständigen und die LKH GmbH Hormersdorf dafür schad- und klaglos zu halten.
Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Auftraggeber; wir sind zum freihändigen Verkauf berechtigt.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die LKH GmbH Hormersdorf gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Warenrückgabe ist nur nach Vereinbarung möglich, sofern diese ungebraucht und in einem absoluten, einwandfreien Zustand ist.
Wiedereinlagerungskosten behalten wir uns vor, mindestens jedoch 25% vom Warenwert.

8.
Der Besteller hat uns offensichtliche Mängel binnen zwei Wochen nach Erhalt unserer Lieferung schriftlich anzuzeigen; versäumt er dies, gilt unsere Leistung insoweit als vertragsgemäß.
Die Gewährleistungsfristen sind gesetzlich geregelt.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Einen gewährleistungspflichtigen Mangel beheben wir auf unsere Kosten und in unserer Firma, bzw. gemäß Anweisung der betreffenden Herstellerfirma durch Nachbesserung, Preisnachlass oder Wandlung. Ein mehrmaliger Nachbesserungsversuch ist dabei zulässig.
Schadhafte Teile werden nach unserer Wahl instandgesetzt bzw. ausgetauscht.
Ein dafür hinausgehendes Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Auftraggeber nur, wenn die Ersatzlieferung / Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen ist.

9.
Für diese Vertragsverhältnisse gelten ausschließlich die Bestimmungen des deutschen Rechts.

10.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes der Sitz des Auftragnehmers.

11.
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

12.
Zum Zweck der Kreditprüfung wird uns die CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstr. 2, 81373 München, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.

13.
Bei Unwirksamkeit einer Vertragsklausel wird die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen nicht berührt. Insoweit richtet sich dann der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.